AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte der Firma KLINGER Gebetsroither (im Folgenden ua. kurz auch als "Verkäufer" bezeichnet) mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden ua. kurz als "Besteller" oder "Käufer" bezeichnet). Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sohin wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages. Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Insoweit die Firma KLINGER Gebetsroither Konsumentengeschäfte tätigt, gelten diese Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sie nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gegen sich haben.
Verträge mit der Firma KLINGER Gebetsroither kommen grundsätzlich erst durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch die Firma KLINGER Gebetsroither zustande. Diese schriftliche Bestätigung entfällt, wenn die Firma KLINGER Gebetsroither binnen 30 Tagen ab Auftragseingang die Ware bereits ausgeliefert hat. Der Besteller ist sohin an seinen Auftrag auch vor der schriftlichen Auftragsbestätigung durch 30 Tage gebunden. Bei Bestellung von Sonderanfertigungen ist jeder Rücktritt des Bestellers ausgeschlossen. Die Angebote sind hinsichtlich Menge und Lieferung freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Falls Import- oder Exportlizenz oder Devisengenehmigung oder eine ähnliche Genehmigung für die Ausführung des Vertrages erforderlich ist, so muss die Partei, die für die Beschaffung verantwortlich ist, alle Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig zu erhalten. Ein Schadenersatzanspruch aus dem Grunde nicht rechtzeitiger Beschaffung derartiger Genehmigungen kann gegen die Firma KLINGER Gebetsroither keinesfalls geltend gemacht werden.
Offensichtliche Fehler bei Erstellung des Angebots, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bei der Abrechnung und Rechnungslegung binden die Firma KLINGER Gebetsroither nicht.
Allfällige Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner der Fa. KLINGER Gebetsroither entfalten nur dann Rechtswirksamkeit, wenn diese von der Fa. KLINGER Gebetsroither schriftlich anerkannt werden.
Die Lagerung des im Eigentum befindlichen Press- und Stanzwerkzeuges erfolgt auf alleiniges Risiko und Gefahr des Bestellers und die Firma KLINGER Gebetsroither haftet für keinerlei Schäden, welche an Press- und Stanzwerkzeugen im Zuge der Einlagerung entstanden sind. Anfallende Kosten der Einlagerung sind vom Besteller zu tragen. Branchenüblich behalten wir uns eine Mehr oder Minderlieferung von 10 % vor.
 

Preise

Wenn im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, gilt als Art der Erfüllung ab Werk vereinbart. Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wird, ab Werk der Verkäuferin ohne jede Verpackung und Verladung. Die Gefahr geht daher in Ermangelung anderer Vereinbarungen bei Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über.
Es gelten ausschließlich die im Angebot und in der Auftragsbestätigung angeführten Preise. Diese sind Nettopreise bzw. ohne MWST.
Die Preise sind freibleibend und Europreise bzw. anderslautende Währung. Die Preise fußen auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten die Preise zwischen Bestellung und Lieferung eine Erhöhung erfahren haben, (z. B. durch Änderung der Frachtkosten oder Mehrwertsteuer) so ist die Firma KLINGER Gebetsroither berechtigt, nach entsprechendem Nachweis dieser Erhöhung dieselbe zu Lasten des Käufers zu fakturieren. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der Preise wird als vereinbarter Preis der am Tage der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet. Anfallende Transportkosten trägt der Besteller.
Alle Nebenkosten des Vertrages gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Für frachtfrei verkaufte Waren übernimmt die Firma KLINGER Gebetsroither die Frachtkosten, nicht jedoch das Transportrisiko. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, die Kosten derselben trägt jedoch der Käufer. Angaben über Lieferfristen und Lieferzeiten sind als annähernd und unverbindlich anzusehen, insbesondere gerät die Lieferfirma durch Überschreitung der zugesagten Lieferzeit nicht in Verzug. Bei Geschäften in fremder Währung gehen bei Änderung der Währungsparität nach Vertragsabschluss alle Kursdifferenzen zu Gunsten oder zu Lasten des Käufers.
Annahmeverzug des Käufers berechtigt die Firma KLINGER Gebetsroither auch ohne Nachfristsetzung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung des Vertrages oder aber zum Vertragsrücktritt.
 

Verpackung

Es gelten ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen wobei sich der Käufer bzw. Besteller zur Tragung eines Verpackungskostenbeitrages verpflichtet. Besondere Verpackungswünsche hat der Besteller dem Verkäufer binnen einer angemessenen Frist vor Ablieferung bekanntzugeben. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Besteller.

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung prompt nach Rechnungserhalt zu leisten. Alle Zahlungen haben bar, spesen- und abzugsfrei geleistet zu werden. Für den Fall des Verzuges bei der Zahlung verpflichtet sich der Abnehmer auch ohne Nachweis einer tatsächlichen Zinsbelastung seitens der Firma KLINGER Gebetsroither an diese 12% Verzugszinsen ab dem 31. Tag nach Fakturendatum bzw. ab einem anderen, gesondert vereinbarten Tage der Fälligkeit zu leisten.
Wechsel und Scheck werden nicht als Zahlungsart anerkannt.
Die Firma KLINGER Gebetsroither ist grundsätzlich nicht verpflichtet, andere Zahlungen als Barzahlungen entgegenzunehmen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Leistungsempfänger der Firma KLINGER Gebetsroither keine Gegenforderungen aufrechnungsweise entgegenhalten darf, es sei denn, diese sind durch rechtskräftiges Urteil eines österreichischen Gerichtes bereits festgestellt. Den Ansprüchen der Firma KLINGER Gebetsroither gegenüber kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Einrede des nicht ordnungsgemäß erfüllten Vertrages oder des mangelhaft erfüllten Vertrages nicht geltend machen. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, Veränderung seiner Rechtsform oder Rechtslage, Zahlungseinstellung, Ergebnislosigkeit der Exekutionsführung, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie der Eröffnung des Insolvenzverfahrens/Reorganisationsverfahrens oder Vorliegen sonstiger Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, ist die Firma KLINGER Gebetsroither nach eigener Wahl berechtigt, die noch nicht bezahlte Ware zurückzunehmen, eine geeignete Sicherstellung zu verlangen, den Kaufvertrag in einen Kommissionsvertrag umzuwandeln, oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
In diesem Fall ist die Firma KLINGER Gebetsroither berechtigt, 10% des vereinbarten Kaufpreises als eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe zu verlangen.
 

Gewährleistung und Schadenersatz

Die Firma KLINGER Gebetsroither leistet für die von ihr gelieferten Waren bzw. von ihr erbrachten Leistungen dahingehend Gewähr, dass die gelieferten Produkte nach der Art ihrer Beschaffenheit für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind. Die Produkte der Firma KLINGER Gebetsroither weisen jene Beschaffenheit auf, welche der Besteller nach der Art der Sache gewöhnlich erwarten darf und bei Produkten gleicher Art üblich sind. Jegliche Beratung in welcher Form auch immer, entbindet Sie nicht vor Ihrer persönlichen Prüfung. Die Firma KLINGER Gebetsroither übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass das bestellte Produkt für eine bestimmte Anwendung geeignet ist, sofern die Eignung des Produktes nicht vorab durch die Firma KLINGER Gebetsroither ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde. Die Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgt außerhalb der Kontrollmöglichkeit der Firma KLINGER Gebetsroither und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
Die Dauer der Gewährleistung wird ungeachtet des Umstandes, ob es sich um bewegliche oder unbewegliche Sachen handelt, für 12 Monate vereinbart. Bei Dichtungen wird für eingesetztes Fremdmaterial keine Gewähr geleistet.
Mängelrügen sind bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches schriftlich und unverzüglich binnen 8 Tagen nach Wareneingang geltend zu machen.
Bei Vorliegen von Mängeln, für die die Firma KLINGER Gebetsroither Gewähr leistet, wird die Firma KLINGER Gebetsroither nach ihrer Wahl entweder Ersatz leisten, Verbesserung durchführen, oder den Kaufpreis mindern. Für den Fall, dass die Firma KLINGER Gebetsroither ihre Gewährleistungsverpflichtung durch Verbesserung oder Ersatzlieferung leistet, hat der Abnehmer für Verschleißteile Ersatz zu leisten, ebenso für die Kosten des Transportes. Sämtliche Aufwendungen für den Ein- und Ausbau inkl. Reisekosten für die Schadensbehebung sind ausgeschlossen. Mehrere Verbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig.
Ersetzte Teile fallen wieder in das Eigentum der Firma zurück. Der Besteller hat uns zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen ausreichende Zeit zu geben. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
Ein Wandlungsanspruch des Käufers wird ausgeschlossen. Die Erhebung einer Gewährleistungseinrede berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten. Voraussetzung für die Erbringung der Gewährleistung durch die Firma KLINGER Gebetsroither ist daher die vollständige Zahlung seitens des Abnehmers.
Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, die aufgrund eines mangelhaft gelieferten Gutes entstehen könnten, werden einvernehmlich ausge- schlossen, wenn diese Schäden nicht durch Vorsatz der Firma KLINGER Gebetsroither herbeigeführt werden. Insbesondere sind jegliche Folgeschäden ausgeschlossen, die durch einen Mangel am gelieferten Gut an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Käufers entstehen können.
Gemäß § 9 des Produkthaftungsgesetzes wird die Haftung für Schäden, die durch den Produktfehler an Sachen verursacht werden, gegenüber Unternehmern ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Firma KLINGER Gebetsroither haftet nicht für die Funktion einer nach Kundenwünschen speziell angefertigten Ware.
Der Käufer trägt stets die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer oder Dritte Änderungen und/oder Instandsetzungen an der Ware selbst durchführen.
Sofern dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt haftet der Verkäufer nur für den Ersatz von Schäden, den er grob fahrlässig verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Verkäufers gedeckt ist, beschränkt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

Warenrücknahme

Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen. Wird eine Rückgabe der gelieferten Ware jedoch vereinbart, so gehen Lager-, Transport- und sonstige Kosten, die aus der Rücknahme entstehen, zu Lasten des Bestellers. Für die Überprüfung des Gegenstandes sowie die damit verbundenen Aufwendungen werden mindestens 15% des Nettowarenwertes berechnet. Der prozentuale Kostensatz wird im Übrigen nach dem Zustand des beim Lieferer eintreffenden Gegenstandes berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Firma KLINGER Gebetsroither. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Abnehmer untersagt. Pfändungen hat der Käufer der Firma KLINGER Gebetsroither unverzüglich mitzuteilen, wobei jedoch die dabei erzielten Erlöse und Außenstände anstelle der Ware in das Eigentum der Firma KLINGER Gebetsroither übergehen und die Einnahmen hieraus zur Deckung der Verpflichtungen an die Firma KLINGER Gebetsroither verwendet werden müssen. 
Der Käufer ist verpflichtet, die Forderung, die ihm gegen seinen Kunden zusteht, an die Firma KLINGER Gebetsroither in rechtswirksamer Form abzutreten.
Insbesondere ist der Drittschuldner durch den Käufer zu verständigen.
Die Veräußerungen im normalen Geschäftsbetrieb des Käufers sind gestattet.
Für im Ablauf des Geschäftsbetriebes vom Käufer veräußerte derartige Ware tritt die Forderung an den Drittkäufer. Das Eigentum der Firma KLINGER Gebetsroither an gelieferten Waren bleibt auch während der Be- und Verarbeitung und nach Fertigstellung des durch die Verarbeitung entstehenden Endproduktes bestehen.
Der Käufer darf die erhaltende Ware nur im ordentlichen Geschäftsablauf bearbeiten und nimmt insoweit die Bearbeitung für die Firma KLINGER Gebetsroither vor.  Während der Verarbeitung setzt sich das Eigentumsrecht der Firma KLINGER Gebetsroither an den Teilen und am Endprodukt fort. Die Firma KLINGER Gebetsroither erwirbt einen Miteigentumsanteil an dem Fertigprodukt, der sich nach dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren (Vorbehaltsware) zum Wert des Fertigfabrikates bestimmt.

Gerichtsstand / Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist das in Wels sachlich zuständige Gericht.. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie sämtlicher internationaler Verweisungsnormen wird ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

Der Eintritt von Ereignissen, die keiner Sphäre der Vertragsparteien zuzuordnen ist, wie bspw. Kriege, Exportbeschränkungen, Streiks, Pandemiesituationen, etc. werden als höhere Gewalt qualifiziert und befreien den Verkäufer für die Dauer des jeweiligen Ereignisses von seiner Leistungsverpflichtung. 

Sonstige Vereinbarungen

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Gültig ab 05.09.2022
(Alle vorherigen Vereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit)
 


 
 

KLINGER Gebetsroither GmbH
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4614 Marchtrenk
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T +43 (0) 7243 227 – 0
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Am Kanal 8 - 10
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F +43 (0) 7243 227 – 26

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www.gebetsroither.at

684 Mio. € Jahresumsatz
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